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Was ist ein Volksbegehren?

Die Niedersächsische Verfassung ermöglicht mit dem Volksbegehren allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern eine unmittelbare demokratische Beteiligung an der Gesetzgebung.

Hierzu muss zunächst ein Gesetzentwurf beim Landeswahlleiter eingebracht werden, der dann von 10% der Wahlberechtigten der letzten Landtagswahl (ca. 610.000) innerhalb eines Jahres unterschrieben werden muss. Wenn genug gültige Unterschriften zusammenkommen, verpflichtet das den Landtag, den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist oder wenn der Landtag den Entwurf nicht als Gesetz annimmt, findet ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt.

Diese Möglichkeit, die Politik im Land direkt mitzubestimmen, ist ein wichtiger Demokratischer Schritt. Beteiligt euch an diesem Begehren!

Wie funktioniert das Volksbegehren für gute Schulen?

Das Niedersächsische Ministerialblatt Nr. 47 vom 2. Dezember 2009 enthält auf den Seiten 1029/1030 die Bekanntmachung des Landeswahlleiters zum "Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen". Von diesem Datum an sind die Gemeinden verpflichtet, bei ihnen eingereichte Unterschriften auf ihre Gültigkeit zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung auf den Unterschriftenbögen zu vermerken. Auf Anforderung müssen sie dem Landeswahlleiter mitteilen, wie viele gültige Unterschriften vorliegen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens können jetzt vom Landeswahlleiter verlangen, alle zwei Monate darüber informiert zu werden, wie viele gültige Unterschriften den Gemeinden vorliegen.

Vom 2. Dezember 2009 läuft auch die Halbjahresfrist zur Sammlung von mindestens 25.000 Unterschriften für die Beantragung der Zulässigkeit des Volksbegehrens. Diese Grenze wurde bereits überschritten!

Das Wittmunder Volksbegehren in den Medien

Bei der Vorstellung der Volksbegehren-Initiative für Wittmund hat der Bürger-Radiosender "Radio Jade" ein kurzes Interview aufgenommen. Dieses kannst du dir hier anhören.

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